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Muss ich meinen Babysitter, meine Nanny oder Tagesmutter gegen Unfälle versichern?

Eine Unfallversicherung für Hausangestellte – also auch Babysitter, Nannys und Tagesmütter – ist in der Schweiz obligatorisch. Denn mit dieser sind Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt, falls der angestellten Betreuungsperson während der Arbeitszeit oder auf den Arbeitswegen etwas zustösst.

Das Wichtigste zur Unfallversicherung in Kürze:

  • Die Unfallversicherung ist in der Schweiz für jede Beschäftigung im Haushalt obligatorisch.
  • Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen von eventuellen Arbeitsunfällen Ihrer Betreuungsperson.
  • Die Versicherung kostet unabhängig vom Anbieter CHF 100.- pro Jahr.
  • Sie ist jederzeit kündbar bei Auflösung der Anstellung und
  • Sie gilt am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg.

Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Anstellung und Versicherung Ihrer Betreuungsperson mit unserem Anstellungsassistenten Fairboss.ch.

Babysitter und Nannys
Haben Sie einen Babysitter oder eine Nanny angestellt, müssen Sie für diese eine Unfallversicherung abschliessen.

Tagesmutter
Da die Tagesmutter in der Regel in ihrem eigenen Zuhause arbeitet und nicht bei Ihnen direkt, sondern über einen Tagesmutterverein angestellt ist, müssen sie keine Unfallversicherung abschliessen.

Selbständige Babysitter und Nannys
Wenn Ihre Betreuungsperson selbständig ist, kann es sein, dass Sie keine Versicherungen abschliessen müssen. Besprechen Sie am besten gemeinsam, ob eine anerkannte Selbständigkeit vorliegt, welche Versicherungen vorhanden sind und welche Sie ggf. noch abschliessen müssen.