Reguläre Anstellung
Ja, gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Babysitter oder Ihre Nanny bei der AHV – und damit bei den wichtigen Sozialversicherungen – anzumelden. So ist Ihr Babysitter oder Ihre Nanny im Ernstfall vor den negativen Konsequenzen von Invalidität, Erwerbsausfall und Arbeitslosigkeit geschützt.
Wir helfen Ihnen kostenlos bei der Anmeldung mit unserem Anstellungsassistenten Fairboss.ch. Hier stellen wir Ihnen das passende Formular für Ihren Kanton zum Download bereit und die Adresse, an die Sie das ausgefüllte Formular schicken müssen. Gut zu wissen: Für die Anmeldung haben Sie nach der Anstellung 30 Tage lang Zeit.
Wir erklären Ihnen im Detail, welche Schritte zur Anstellung und Versicherung Ihrer Betreuungsperson notwendig sind: Wie stelle ich einen Babysitter oder eine Nanny korrekt ein?
Selbstständige Babysitter und Nannys
Einen selbstständigen Babysitter oder eine selbstständige Nanny müssen Sie nicht anmelden.