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Muss ich einen Babysitter auch für einen einmaligen Einsatz versichern und abrechnen?

Ja, auch für einen einmaligen Einsatz müssen Sie Ihren Babysitter anmelden. Hier gibt es jedoch zwei Ausnahmen: 

  1. Ihr Babysitter arbeitet auf selbstständiger Basis und stellt Ihnen eine Rechnung aus.
  2. Es handelt sich um einen Sackgeldjob, d. h. der Gesamtlohn im Kalenderjahr beträgt weniger als CHF 750.- und der Babysitter ist in diesem Kalenderjahr höchstens 25 Jahre alt.

In diesen zwei Fällen müssen Sie Ihren Babysitter für einen einmaligen Einsatz nicht anmelden.