Ja, auch für einen einmaligen Einsatz müssen Sie Ihren Babysitter anmelden. Hier gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
- Ihr Babysitter arbeitet auf selbstständiger Basis und stellt Ihnen eine Rechnung aus.
- Es handelt sich um einen Sackgeldjob, d. h. der Gesamtlohn im Kalenderjahr beträgt weniger als CHF 750.- und der Babysitter ist in diesem Kalenderjahr höchstens 25 Jahre alt.
In diesen zwei Fällen müssen Sie Ihren Babysitter für einen einmaligen Einsatz nicht anmelden.