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Kann ich die Kosten für die Kinderbetreuung von den Steuern abziehen?

Ja, Sie können die Kosten für die Kinderbetreuung in manchen Fällen bei der Steuererklärung geltend machen.

Tagesmutter oder Nanny
Lassen Sie Ihre Kleinen von einer Tagesmutter oder Nanny betreuen, können Sie die effektiven Betreuungskosten von der Steuer abziehen. Wichtig: Schliessen Sie unbedingt einen Arbeitsvertrag mit Ihrer Nanny oder Tagesmutter ab.

Babysitter
Die Betreuungskosten durch einen Babysitter können dann zum Abzug gebracht werden, wenn sie aufgrund von Erwerbstätigkeit, Ausbildung, beruflicher Weiterbildung oder Krankheit/Unfall/Invalidität anfallen. Dies müssen Sie für die Steuerbehörde nachvollziehbar belegen können. Wird der Babysitter für die Kinderbetreuung in Anspruch genommen, um abends auszugehen oder anderen Freizeitaktivitäten nachzugehen, so kann dies nicht von der Steuer abgezogen werden.

Um die Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer abzuziehen, müssen Sie entsprechende Belege beilegen, z. B. die Lohnüberweisungen an die Nanny.

Mehr dazu erfahren Sie hier: Kinderbetreuung von der Steuer abziehen