Ja, Sie müssen jedoch die im Arbeitsvertrag vereinbarten, bzw. die im kantonalen NAV für Hausangestellte festgelegten Kündigungsfristen einhalten. Wenn möglich, sprechen Sie Ihre Kündigung vorher an, damit die Familie sich darauf einstellen kann. Kündigen Sie am besten schriftlich und behalten Sie eine Kopie der Kündigung für Ihre Unterlagen.
Falls Sie zu Beginn der Tätigkeit Schlüssel oder weitere Materialien erhalten haben, geben Sie diese zum Arbeitsende zurück. Bitten Sie die Familie um ein Arbeitszeugnis – es muss auf jeden Fall Angaben über die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses enthalten. Alle Informationen im Zeugnis müssen wahr, richtig und vollständig sein.