Reguläre Anstellung
Nein, Ihr:e Auftraggeber:in darf Sie nicht kurzfristig in die Ferien schicken. Werden die Arbeitseinsätze vorbeugend abgesagt, muss sie oder er für die ausfallenden Arbeitsstunden den Lohn weiterzahlen. In diesem Fall müssen Sie die Arbeitsleistung nicht nachholen.
Sackgeldjob
Sind Sie auf Sackgeldbasis (der Gesamtlohn im Kalenderjahr beträgt weniger als 750 CHF und Sie sind in diesem Kalenderjahr höchstens 25 Jahre alt) in unregelmässigen Abständen beschäftigt, darf Ihr:e Auftraggeber:in die Aufträge vorerst pausieren.
Selbstständige Betreuungspersonen
Hier gelten weiterhin die abgemachten vertraglichen Kündigungs- resp. Stornierungsfristen.