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In welchem Fall darf ein Babysitter oder eine Nanny auf Rechnung arbeiten?

Ist Ihr Babysitter oder Ihre Nanny selbstständig tätig, können Sie die erbrachte Leistung über eine Rechnung vergüten und müssen Ihre Betreuungsperson nicht anmelden.

Um Rechnungen auszustellen, muss die Betreuungsperson unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung am Markt sichtbar sein und durch regelmässige Akquisetätigkeiten ihren Kundenstamm vergrössern wollen. Eine regelmässige Tätigkeit für mehrere Stammkunden hingegen reicht für eine Selbstständigkeit nicht aus. Besteht für Sie eine Unsicherheit darüber, ob Ihre Betreuungsperson tatsächlich selbstständig ist, fragen Sie sie nach einer Bestätigung der AHV für den selbstständigen Erwerb.