Wenn Sie einen Babysitter oder eine Nanny anstellen, gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie Lohn und Steuern korrekt abrechnen können: das vereinfachte Verfahren und das Standardverfahren.
Vereinfachtes Verfahren
Beim vereinfachten Verfahren behalten Sie automatisch 5 % des Bruttolohns als Quellensteuer ein. Diesen Betrag überweisen Sie am Ende des Jahres direkt an den Staat. Damit ist die Steuerpflicht für Ihre Betreuungsperson erledigt – sie muss das Einkommen nicht zusätzlich versteuern. Dieses Verfahren ist unkompliziert und unabhängig von der Nationalität der Betreuungsperson. Es eignet sich also für Babysitter und Nannys mit oder ohne Schweizer Pass.
Standardverfahren
Das Standardverfahren bietet eine Alternative, bei der keine Quellensteuer abgezogen wird. In diesem Fall ist die Betreuungsperson selbst dafür verantwortlich, das Einkommen zu versteuern. Dieses Verfahren erfordert in der Regel etwas mehr Aufwand bei der Abrechnung.
Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl oder bei der Berechnung von Lohn und Steuern benötigen, unterstützt Sie unser Anstellungsassistent auf www.Fairboss.ch gerne.