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Meldepflicht von Tagesmüttern

Meldepflicht von Tagesmüttern

Tagesmütter, welche regelmässig Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt in ihrem Haushalt betreuen, unterliegen der Eidgenössischen Pflegekinderverordnung (PAVO) und müssen dies den Behörden der Gemeinde melden.

Es ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, ab wie vielen gleichzeitig betreuten Kindern die Meldepflicht besteht. Es variiert zwischen 1 bis 5 Kindern. Melden Sie sich als Tagesmutter auf jeden Fall bei Ihrer Wohngemeinde, damit man Sie über die aktuellen Bestimmungen informieren kann. Bei einer Betreuung von mehr als 5 Kindern müssen zudem die Kriterien einer Kindertagesstätte erfüllt werden.

Alternativ können sich Tagesfamilien einem Verein anschliessen, der die Vermittlung, Anmeldung usw. übernimmt. Mehr Informationen finden sie z.B. unter www.kibesuisse.ch.

Ausnahme:
Sofern die Betreuung durch nahe Verwandte wie z.B. Grosseltern oder Geschwister erfolgt, ist keine Bewilligungspflicht vorgesehen.

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