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Unfallversicherung

Unfallversicherung

Obligatorisch für alle! Eine Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die Ihrer Kinderbetreuerin während der Ausübung ihrer Tätigkeit sowie auf dem Arbeitsweg zustossen können. Die Versicherung schützt alle Angestellten in Ihrem Haushalt vor Schäden im Unfallsfall. Aus diesem Grund muss die Unfallversicherung vom Haushalt selbst und nicht von der Betreuungsperson abgeschlossen werden.

Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Versicherungspflicht: Sogenannte Sackgeldjobs (bis 25 Jahre und bis CHF 750 pro Jahr) müssen nicht vom Haushalt versichert werden. Babysitter zwischen 13 und 25 Jahren müssen sich deshalb selbst um den Unfallschutz kümmern, z.B. über die Krankenversicherung Ihrer Eltern. Tagesmütter, welche ein Kind in ihrem eigenen Haus betreuen, und selbständig gemeldete Kinderbetreuerinnen müssen ebenfalls nicht versichert werden. Letzteres ist aber eine absolute Ausnahme.

Achtung: Falls kein Sackgeldjob vorliegt, dann reicht es nicht aus, dass Ihre Kinderbetreuung über die Krankenkasse gegen Unfall versichert ist. Da ein Arbeitsverhältnis besteht, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen.


Weniger als 8 Stunden Betreuung pro Woche

Arbeitet Ihre Babysitterin oder Nanny weniger als 8 Stunden pro Woche, ist nur eine einfache Unfallversicherung nötig. Die Versicherung können Sie bei allen grösseren Versicherungsunternehmen abschliessen. Sie kostet CHF 100.- pro Jahr und deckt auch andere kleine Beschäftigungen in Ihrem Haushalt ab (zum Beispiel eine Haushaltshilfe). Die Prämie muss vom Arbeitgeber bezahlt werden.


Mehr als 8 Stunden Betreuung pro Woche

Bei einem Arbeitspensum von acht Stunden pro Woche oder mehr muss eine Versicherung abgeschlossen werden, die sowohl Berufsunfälle als auch Nichtberufsunfälle abdeckt (NBU). Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung ist grundsätzlich von Arbeitnehmer zu tragen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber aber zu 50% an den Kosten oder übernimmt diese ganz.