Wenn Sie das Arbeitsverhältnis Ihrer Betreuungsperson beenden müssen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen, um die Einhaltung des Schweizer Arbeitsrechts sicherzustellen und eine positive Beziehung zwischen Ihnen und der Betreuungsperson beizubehalten:
- Geben Sie eine schriftliche Kündigung mit einer angemessenen Kündigungsfrist gemäss Schweizer Recht und den Bedingungen des Arbeitsvertrags. Die Kündigungsfrist variiert je nach Länge der Anstellung und ist in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Ihrem Gesamtarbeitsvertrag festgelegt.
- Geben Sie in der schriftlichen Kündigung die Gründe für die Kündigung an, wie z.B. schlechte Leistung, Fehlverhalten oder Entlassung. Das Kündigungsschreiben muss folgende Elemente enthalten:
- das Datum, an dem die Kündigung ausgestellt wird;
- den Namen und die Adresse des Arbeitgebers;
- den Namen und die Adresse der Betreuungsperson;
- den Grund für die Kündigung;
- das Datum, an dem die Kündigung wirksam wird;
- die Kündigungsfrist.
- Es ist zu empfehlen, eine Kündigung schriftlich einzureichen. Die Kündigung wird erst dann rechtskräftig, wenn der Arbeitnehmer diese erhalten hat. Wenn Sie die Kündigung per Post an Ihren Arbeitnehmer schicken, dann am besten per Einschreiben. Falls die Kündigung direkt am Arbeitsort übergeben wird, hilft eine kurze, schriftliche Quittung als Empfangsbestätigung.
- Zahlen Sie alle ausstehenden Löhne, die Ihrer Betreuungsperson zustehen, einschliesslich Überstunden.
- Bitten Sie Ihre Betreuungsperson, alle von Ihnen bereitgestellten Schlüssel oder Materialien vor ihrem letzten Arbeitstag zurückzugeben.
Bitte beachten Sie, dass auch für Arbeitnehmer/innen im Privathaushalt es einen Kündigungsschutz gilt. Dieser gilt für die Zeit des Militär- oder Zivildienstes, bei Krankheit, Schwangerschaft oder bei einem Unfall sowie im Zivilschutz. Ihre Betreuungsperson ist während der Dauer der Arbeitsverhinderung geschützt und kann nach der Genesung wieder an die Arbeit zurückkehren.