Obligatorisch für alle Haushalte! Die Unfallversicherung für Hausangestellte deckt alle Unfälle ab, die Ihrer Kinderbetreuerin zustossen
- während der Ausübung ihrer Tätigkeit
- auf dem Arbeitsweg
Auch Sie als Arbeitgeber:in sind vor Kosten geschützt, wenn Ihr Babysitter oder Ihre Nanny verunfallt. Deshalb muss die Unfallversicherung vom Haushalt selbst und nicht von der Kinderbetreuerin abgeschlossen werden.
Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Versicherungspflicht: Sogenannte Sackgeldjobs (bis 25 Jahre und bis CHF 750 pro Jahr) müssen nicht vom Haushalt versichert werden. Das Gleiche gilt für Tagesmütter, welche Ihr Kind extern betreuen.
Achtung: Falls kein Sackgeldjob vorliegt, dann reicht es nicht aus, dass Ihre Kinderbetreuerin über die Krankenkasse gegen Unfall versichert ist. Da ein Arbeitsverhältnis besteht, sind Sie als Arbeitgeber:in gesetzlich verpflichtet, die Unfallversicherung für Hausangestellte abzuschliessen.
Der Versicherungsumfang hängt vom Arbeitspensum ab:
Weniger als 8 Stunden Betreuung pro Woche
Arbeitet Ihre Babysitterin oder Nanny weniger als 8 Stunden pro Woche, ist nur die einfache Unfallversicherung für Hausangestellte nötig. Die Versicherung können Sie bei allen grösseren Versicherungsunternehmen abschliessen. Sie kostet CHF 100.- pro Jahr und deckt auch weitere kleine Beschäftigungen in Ihrem Haushalt ab (zum Beispiel eine Reinigungskraft).
Bei unserem Partner Generali Versicherungen können Sie die Versicherung direkt online abschliessen:
Unfallversicherung für Hausangestellte
Mehr als 8 Stunden Betreuung pro Woche
Bei einem Arbeitspensum von acht Stunden pro Woche oder mehr muss eine Versicherung abgeschlossen werden, die sowohl Berufsunfälle als auch Nichtberufsunfälle abdeckt (NBU). Die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung ist grundsätzlich von der Arbeitnehmerin zu tragen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber aber zu 50% an den Kosten oder übernimmt diese ganz.