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Lohn für Probearbeiten

Lohn für Probearbeiten

Grundsätzlich muss die Zeit, die von einem Bewerber für ein Vorstellungsgespräch aufgewandt wird, nicht vergütet werden. Grund dafür ist, dass beide Parteien ein Interesse am Vorstellungsgespräch haben. Für Babysitter und Nannys ist es durchaus üblich, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch übernimmt.

Übernimmt der Bewerber für kurze Zeit (z.B. eine Stunde) die zukünftigen Aufgaben, kann das als Probearbeiten betrachtet werden. Dieses muss nur dann zwingend bezahlt werden, wenn es vorgängig abgesprochen wurde. Da geleistete Arbeit grundsätzlich vergütet werden sollte, scheint es angemessen die entsprechende Zeit zu bezahlen. Im Fall einer Anstellung kann das beispielsweise mit dem ersten Lohn geschehen.