Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen ab dem ersten Lohn-Franken - damit ist die Summe aus Geld- oder Naturallohn sowie Ferienentschädigung gemeint - Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO und ALV).
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    Babysitter anmelden: Fordern Sie bei Stellenantritt den Versicherungsausweis Ihres Babysitters ein. Sollte dieser nicht vorhanden sein, können Sie diesen direkt bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons bestellen. 
 Bitte beachten: Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse muss spätestens 30 Tage nach Anstellungsbeginn erfolgt sein.
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    Babysitter abrechnen: Als Arbeitgeber stehen Ihnen zwei Verfahren für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge zur Auswahl: das vereinfachte Abrechnungsverfahren (empfohlen für die Babysitter-Anstellung!) und das Standard-Abrechnungsverfahren.