Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen ab dem ersten Lohn-Franken - damit ist die Summe aus Geld- oder Naturallohn sowie Ferienentschädigung gemeint - Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO und ALV).
Babysitter anmelden: Fordern Sie bei Stellenantritt den Versicherungsausweis Ihres Babysitters ein. Sollte dieser nicht vorhanden sein,
können Sie diesen direkt bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons bestellen.
Bitte beachten: Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse muss spätestens 30 Tage nach Anstellungsbeginn erfolgt sein.
Babysitter abrechnen: Als Arbeitgeber stehen Ihnen zwei Verfahren für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge zur Auswahl: das vereinfachte Abrechnungsverfahren (empfohlen für die Babysitter-Anstellung!) und das Standard-Abrechnungsverfahren.