Der Lohn muss grundsätzlich von den Parteien verhandelt werden. Eine allgemeine Lohnempfehlung für Babysitter, Nannys oder Tagesmütter ist nicht möglich, weil sich die Aufgaben im Bezug auf erzieherische Mitverantwortung, Regelmässigkeit, Ort der Betreuung und hauswirtschaftliche Pflichten stark unterscheiden. Ausserdem sind diese Betreuungsformen rechtlich unterschiedlich einzuordnen:
Ab einem Pensum von 5 Stunden pro Woche kommt der zwingende Mindestlohn zur Anwendung. Er ist in verschiedene Kategorien unterteilt. Es handelt sich um den Bruttolohn ohne Zuschlag für Ferien. Davon werden noch Beiträge an Sozialversicherungen abgezogen, weshalb der ausbezahlte Betrag tiefer liegt. Erfahrungsgemäss liegen im gesamtschweizerischen Durchschnitt die vereinbarten Löhne ca. 20 Prozent über dem Mindestlohn.
Qualifikation | Mindestlohn in Franken pro Stunde |
Ungelernt und ohne Berufserfahrung | CHF 19.20 |
Ungelernt mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in der Hauswirtschaft / Kinderbetreuung | CHF 21.10 |
Gelernt mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau oder Fachmann Hauswirtschaft oder mit einer abgeschlossenen mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist. | CHF 23.20 |
Gelernt mit einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) als Hauswirtschaftspraktiker oder Hauswirtschaftspraktikerin oder mit einer abgeschlossenen zweijährigen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende hauswirtschaftliche Tätigkeit geeignet ist. | CHF 21.10 |
Bleibt der Babysitter bzw. die Nanny über Nacht, dann sollte eine zusätzliche Lohnleistung vereinbart werden. Am Einfachsten geschieht dies in Form einer so genannten Übernachtungspausche. D.h. die Betreuungsperson erhält für die Betreuung inkl. Übernachtung einen Pauschalbetrag. Wie hoch dieser ausfällt, liegt in ihrem eigenen Ermessen; aber natürlich sollte dieser fair und den Betreuungsanforderungen angepasst sein. Wenn ihr/e Kinder/er beispielsweise gut durchschlafen und der Babysitter bzw. die Nanny eine ruhige Nacht verbringen kann, wird die Pauschale anders ausfallen als bei der Betreuung eines Säuglings oder unruhig schlafenden Kindern mit vielen Schlafunterbrüchen.
Ausserdem hängt die Höhe der Pauschale auch davon ab, wie lang der Babysitter bzw. die Nanny insgesamt bleibt. Startet sie bereits um 17 Uhr und bleibt bis 10 Uhr morgens, dann ist verständlicherweise ein anderer Betrag angebracht als wenn sie erst kurz vor dem Zu-Bett-Bringen der Kinder kommt und gleich nach dem Aufstehen am Morgen wieder geht.
Weiterhin ist zu beachten, dass je nach bezahltem Stundenlohn natürlich auch unterschiedliche Nachtpauschalen bezahlt werden – so wird eine ausgebildete Fachfrau Betreuung Kind einen anderen Lohnanspruch erheben als die 14jährige Schülerin ohne grosse Betreuungserfahrung. Daher ist es schwierig einen einheitlichen Richtwert anzugeben. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Höhe der Übernachtungspauschale am gesunden Menschenverstand zu orientieren und fair zu bleiben. D.h. überlegen Sie sich einfach, was sie ihrer Babysitterin bzw. Nanny für eine reguläre Abendbetreuung bezahlen würden (z.B. von 19-23 Uhr) und legen im Falle einer Übernachtung dann noch einmal einen angepassten Betrag obendrauf. Denken Sie bitte auch daran, dies im vornherein mit der Betreuungsperson absprechen, damit diese sich darauf einstellen kann, welche Zusatzpauschale sie für die Übernachtung erhält.
Die Parteien müssen sich entscheiden, wie sie den Lohn bemessen wollen. Die Vereinbarung von Stundenlohn bietet sich an, wenn die Anzahl und Dauer der Einsätze variiert. Monatslohn hingegen ist von Vorteil bei regelmässigen und langjährigen Arbeitsverhältnissen, in denen die Haushaltshilfe eine fixe Anzahl Wochen Ferien pro Jahr bezieht.
Weiter muss entschieden werden, ob es sich beim vereinbarten Lohn um einen Brutto- oder Netto-Betrag handelt. Beim Bruttolohn handelt es sich um den Lohn vor Abzug der Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Der Bruttolohn erleichtert es dem Arbeitgeber, die gesamten Kosten der Anstellung besser abzuschätzen, da unter dem Strich nur noch wenige arbeitgeberseitige Zuschläge hinzukommen. Beim Nettolohn handelt es sich um den Lohn, der nach allen Abzügen ausbezahlt wird. Der Nettolohn ist der Betrag, den die Haushilfe auf die Hand erhält, d.h. das effektiv verfügbare Einkommen. Die Vereinbarung eines Nettolohns erleichtert Ihnen die Auszahlung eines runden Betrages.
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