Die Kinder sind aus dem Betreuungsalter herausgewachsen, Sie haben eine andere Betreuungslösung gefunden oder Sie möchten das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen auflösen. Eine Kündigung auszusprechen fällt nicht immer leicht; muss aber manchmal einfach erledigt werden. Damit diese auch rechtskräftig wirksam ist, gilt es ein paar Punkte zu beachten:
Kündigungsfrist
Wie bei jedem Arbeitsverhältnis muss die im Arbeitsvertrag definierte Kündigungsfrist eingehalten werden, sofern es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer (ohne Kündigung). Sofern kein schriftlicher Vertrag mit anderer Kündigungsfrist abgeschlossen wurde, kommt die gesetzliche Kündigungsfrist zum Tragen. Diese beträgt z.B. bei Arbeitsverhältnissen, die weniger als ein Jahr gedauert haben, eine Frist von mindestens 1 Monat; ab 2.-9. Dienstjahr eine Frist von mindestens 2 Monaten.
Wichtig zu wissen: Bei Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft sowie Militärdienst kommen Hausdienstarbeitnehmende in den Genuss des gesetzlichen Kündigungsschutzes.
Ausserordentliche Kündigung
Eine ausserordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung kann nur bei so genannten „triftigen“ Gründen erfolgen, welche die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Darunter fallen beispielweise Umzug in eine andere Stadt/Region, schwere Krankheit des zu betreuenden Kindes oder aber die psychische Schädigung des Kindes durch die Betreuungsperson bzw. mangelhafte Ausführung der Arbeit. Bitte beachten Sie aber, dass bei Tatsachen, die nicht durch schriftliche Dokumente belegt werden können (wie eine Meldebescheinigung vom neuen Wohnort oder ein Arzt-Attest) die Tatsachen der Prüfung durch ein Amtsgericht standhalten können müssen.
Falls Sie also z.B. das Gefühl haben, dass die Chemie zwischen der Betreuungsperson und Ihnen bzw. Ihrem Kind nicht (mehr) stimmt, so ist das kein hinreichend triftiger Grund. In dem Fall kommt es zu einer so genannten ordentlichen Kündigung mit vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist.
Kündigungsschreiben
Die Kündigung sollte aus Rechtsgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen und gilt erst dann als rechtskräftig, wenn der Arbeitnehmer diese erhalten hat. Wenn Sie also wirklich auf Nummer sicher gehen wollen, damit Sie im Falle eines Rechtsstreits die nötige Beweisgrundlage zur Hand haben, schicken Sie das Schreiben entweder per Einschreiben oder lassen sich den Empfang kurz vom Gegenüber schriftlich bestätigen.
Weiterhin müssen Name & Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Name bzw. Abschluss des Arbeitsvertrags (so vorhanden), Kündigungstermin, Ort, Datum sowie Unterschrift von Ihnen als Arbeitgeber aufgeführt sein. Kündigungsgründe hingegen müssen im Schreiben selber nicht erwähnt werden.
Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben, das all diese Punkte enthält, finden Sie hier -> Kündigungsschreiben zum Download.
Weitere administrative Dinge
Bitte denken Sie daran, neben der Kündigung auch allfällige weitere Anmeldungen & Versicherungen zu beenden (wie AHV-Anmeldung, evtl. abgeschlossene Unfallversicherung, Berufshaftpflicht, Krankentaggeldversicherung für die Betreuungsperson), damit keine weiteren laufenden Kosten für Sie entstehen.
Auch an das allenfalls vorhandene restliche Ferien-Guthaben sollten sie denken – hat die Betreuungsperson noch Ferientage zu Gute, die ihr (anteilig auf das Jahr gesehen) zustehen, dann sollten Sie dies entweder bei der Lohnauszahlung oder bei der Festlegung des letzten Arbeitstages berücksichtigen.
Empfehlungsschreiben und Bewertung
In der Regel entsteht im Laufe des Betreuungsverhältnisses ein inniges Verhältnis zwischen Ihrem/n Kind/ern und auch Sie werden die Person sehr wahrscheinlich schätzen gelernt haben. Sofern Sie mit der Kinderbetreuung zufrieden waren, legen wir Ihnen also ans Herz, der Betreuungsperson ein kurzes Referenzschreiben auszustellen, mit dem diese bei künftigen Familien als Empfehlung glänzen kann.
Andere Eltern (und vermutlich auch die Betreuungsperson) freuen sich ausserdem über eine persönliche Empfehlung von Ihnen in Form einer Bewertung auf www.babysitting24.ch - diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie einfach & unkompliziert eine Bewertung verfassen können.