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Haftpflicht

Haftpflicht

Eine Privathaftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Sach- und Personenschäden auf, welche der Versicherte einer anderen Person zufügt. Sie ist nicht obligatorisch, jedoch dringend zu empfehlen. Doch auch wenn eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen ist, sind nicht automatisch alle Schäden gedeckt. Schäden, die im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit entstehen, sind in aller Regel von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Allerdings gibt es zum Teil Deckungen für Schäden, die bei einer nebenberuflichen Tätigkeit entstehen. Die Deckung ist aber je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.

Ein Beispiel: Wenn das Hütekind während der Betreuungszeit verunfallt, zahlt grundsätzlich die Krankenkasse der Familie. Kinder sind dort gegen Unfall versichert. Den Selbstbehalt müssen die Eltern übernehmen. Wenn die Babysitterin aber ihre Sorgfaltspflicht missachtet und damit eine Mitschuld hat, kann die Krankenkasse ihr gegenüber Forderungen stellen. Hier kommt die Haftpflichtversicherung der Babysitterin ins Spiel. Falls die Versicherung Schäden aus nebenberuflichen Tätigkeiten wie dem Hütedienst deckt, ist auch die Babysitterin auf der sicheren Seite.

Es ist also ratsam zu prüfen, ob die Kinderbetreuerin über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die im Schadensfall auch wirklich hilft. Unter Umständen ist eine Zusatzversicherung nötig oder – bei einer hauptberuflichen Nannytätigkeit – sogar eine Berufshaftpflichtversicherung. Wegen der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen bespricht man sich am besten mit der eigenen Versicherungsgesellschaft und klärt das konkrete Deckungsbedürfnis – das gilt für Sie als Arbeit- bzw. Auftraggeber ebenso wie für Ihre Betreuungsperson. Wir empfehlen, sich nicht nur auf eine mündliche Auskunft zu verlassen, sondern von der Versicherung eine schriftliche Deckungszusage zu verlangen.